Falls Sie in einem tariflich geregelten Unternehmen arbeiten, stehen Sie nicht allein. Die Tarifverträge enthalten Bestimmungen bezüglich der Wahl von Vertrauensleuten.
In tariflich geregelten Unternehmen mit zehn oder mehr Angestellten sind Sie berechtigt, eine Vertrauensperson zu wählen. In einigen Unternehmen gilt dieses Recht bereits bei fünf Angestellten. Dies hängt davon ab, welcher Tarifvertrag in Ihrem Unternehmen gilt.
In Unternehmen mit mindestens zehn Angestellten müssen Sie ebenfalls einen Arbeitssicherheitsbeauftragten wählen.
Sind Sie die neue Vertrauensperson in Ihrem Unternehmen?
Falls Sie keine Vertrauensperson haben, könnten Sie erwägen, ob es nicht etwas für Sie wäre, sich für Ihre Kollegen einzusetzen. 3F hat viele ausländische Vertrauenspersonen und kann dafür sorgen, dass Sie eine Vertrauensperson-Ausbildung bekommen.
Die Hauptaufgabe eines Arbeitssicherheitsvertreters besteht darin, mit der Geschäftsleitung des Unternehmens zusammenzuarbeiten, um eine höhere Arbeitssicherheit zu schaffen.
Die Arbeitssicherheitsgruppe muss unter anderem:
Ein Arbeitssicherheitsvertreter kann von Gesetzes wegen nicht entlassen werden, so lange er seine Funktion innehat.
Verhandeln Sie daher eine Vereinbarung, die Ihrem Arbeitssicherheitsvertreter nach seiner Amtszeit einen Schutz gewährt, sofern dies nicht bereits ein Teil des Tarifvertrags ist.
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