Wenn Sie in Dänemark tätig sind, sind die Tarifverträge für die Verhältnisse am Arbeitsmarkt maßgeblich. Die Tarifverträge sind zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (deren Interessen 3F vertritt) ausgehandelt worden.
3F sorgt dafür, dass Sie geordnete Arbeitsbedingungen und Anspruch auf Rente, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit sowie den Mindestlohn haben. Es ist deshalb wichtig, dass sich Ihr Arbeitgeber einem Tarifvertrag angeschlossen hat.
Wenden Sie sich an die örtliche 3F-Gewerkschaft, ehe Sie ein Arbeitsverhältnis in Dänemark antreten. Wir können Ihnen dabei helfen, schlechte Lohn- und Arbeitsverhältnisse zu vermeiden.
Denken Sie daran, unbedingt Ihre Präsenzzeiten aufzulisten!
Wenn Sie bei einem Gartenbau- oder Landwirtschaftsbetrieb, der sich dem Tarifvertrag angeschlossen hat, arbeiten, sollte der Stundensatz mindestens 149,02 DKK (zum 1. März 2023 152,17) in der Landwirtschaft bzw. 152,31 DKK (zum 1. März 2023 155,46) im Gartenbau betragen.
Sie sollten darauf achten, dass Sie bei Arbeiten, die außerhalb der vereinbarten Arbeitsnorm liegen, Anspruch auf eine erhöhte Überstundenzulage haben.
Es ist wichtig, dass Sie sich an die örtliche 3F-Gewerkschaft wenden, um eine gerechte Entlohnung sicherzustellen.
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