Die Bestimmungen gelten für Sie, wenn Sie im Industriesektor arbeiten, z.B. mit Fabrikarbeit.
Wenn Sie im fachlichen Deckungsbereich der Industrie arbeiten, der unter anderem Fabrik- und Lagerarbeit umfasst, empfehlen wir Ihnen eine Mitgliedschaft bei 3F. Hier werden wir zusammen mit unseren Kolleginnen/Kollegen in
64 Abteilungen sowie mit Ihren Arbeitnehmervertreter*innen und der/dem Gesundheits- und Sicherheitsschutzbeauftragten gewährleisten, dass Sie über unsere Tarifverträge die gleichen Güter und Rechte wie Ihre Kollgen, mit denen Sie nun zusammenarbeiten.
Lohn
Arbeitsvertrag
Arbeitszeit
„Industriens Pension“
Urlaub/Urlaubstage
Ihr Freiwahlkonto
Wenn Sie in der Industrie arbeiten, zahlt Ihr Arbeitgeber im Laufe des Geschäftsjahres jeden Monat einen Betrag auf ein Freiwahlkonto ein. Die Höhe des Betrags hängt vom Tarifvertrag ab, wird aber stets mit einem Prozentsatz angegeben.
Der Betrag setzt sich zusammen aus einem Prozentsatz Ihres Lohns, einem Prozentsatz als Ersatz für eine Bezahlung an einem gesetzlichen Feiertag und einem Prozentsatz für jeden Urlaubstag, der nicht in Anspruch genommen wird.
Das Geld können Sie als einen zusätzlichen Lohn an Urlaubstagen oder als zusätzliche Altersvorsorge nutzen. Sie entscheiden selbst.
Zum 1. März 2022 beträgt das Freiwahlkonto 7% des urlaubsberechtigten Lohns.
Krankheit
Wenn Sie krank werden, müssen Sie das Unternehmen grundsätzlich schnellstmöglich darüber informieren. Die diesbezüglichen Bestimmungen gehen aus Ihrem Arbeitsvertrag hervor. Bei Abwesenheit im Krankheitsfall während der ersten sechs Monate Ihrer Beschäftigung erhalten Sie von der Kommune Krankengeld. Das Unternehmen muss Ihnen dabei helfen.
Wenn Sie seit mindestens sechs Monaten beschäftigt sind, haben Sie in den ersten neun Wochen Anspruch auf einen vollständigen Lohn im Krankheitsfall. Wenn Sie an Ihrem Arbeitsplatz verunglücken, müssen Sie sich immer mit Ihrer/Ihrem Gesundheits- und Sicherheitsschutzbeauftragten in Verbindung setzen, die/der Ihnen helfen dabei muss.
Mutterschaftsurlaub
Werden Sie oder Ihre Partnerin schwanger, haben sowohl der Vater als auch die Mutter Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer/Ihrem Arbeitnehmervertreter*in/Ihrer 3F-Abteilung in Verbindung, um zu gewährleisten, dass der Vertrag sowie Ihre Rechte erfüllt werden.
Erkranktes Kind/Krankenhausaufenthalt
Ausbildung/Nachbildung
Probleme/Konflikte/Kündigung
- Rabat på dine forsikringer
- Rabat i mere end 1.300 butikker og webshops
- Fri adgang til 3F Superliga